Scheidungsimmobilie – Verfügbare Möglichkeiten




Für verheiratete Paare stellt die gemeinsame Immobilie eine bedeutende finanzielle Komponente und Altersvorsorge dar. Doch wie geht man im Falle einer Scheidung am besten mit der Immobilie um?

Muss die Immobilie direkt verkauft werden?



Nein, nicht zwangsläufig. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung!

Immobilienbesitz in der Zugewinngemeinschaft



Die Mehrheit der Ehepaare wählt die Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass das während der Ehe erworbene Eigentum beiden Partnern gehört, ebenso wie die Schulden. Die Aufteilung ist leider selten unkompliziert.

Realteilung: Aufteilung der Immobilie in zwei separate Wohneinheiten



Bei dieser Lösung verbleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und erhalten das Alleineigentum an jeweils einem Teil der Immobilie. Dies wird im Grundbuch durch eine notarielle Teilungserklärung festgehalten. Nicht jede Immobilie ist für eine solche Teilung geeignet, daher sollte ein Fachmann konsultiert werden.

Das Haus auf die Kinder übertragen



Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Dafür ist jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Ein Partner kann auch seinen Anteil an das Kind schenken, sofern der andere Partner zustimmt.

Übertragung: Ein Partner bleibt in der Immobilie und zahlt Ausgleich



Die Übertragung des Eigentums an einen Partner ist ebenfalls eine Option. Der andere Partner erhält eine Auszahlung, basierend auf Marktwert und Eigentumsanteilen. Auch die laufenden Kreditverpflichtungen müssen übernommen werden.

Zwangsversteigerung der Immobilie



Kann keine Einigung erzielt werden, kann die Immobilie auf Antrag versteigert werden. Hier ist Vorsicht angebracht: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei einem Verkauf durch Experten. Dies führt oft zu Schulden, für die beide Ehepartner haften. Eine einvernehmliche Lösung ist daher stets vorzuziehen.

Die Immobilie vermieten



Wenn ein Verkauf unvorteilhaft ist oder das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden kann, könnte die Vermietung eine sinnvolle Option sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner als Vermieter kooperieren oder einen Makler engagieren.

Immobilienverkauf nach Scheidung



Bei einer Scheidung entscheiden sich die meisten Paare für den Verkauf des Hauses. Nach dem Trennungsjahr hat jeder das Recht, den Verkauf des Hauses zu fordern. Ein professioneller Makler kümmert sich um die Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere Dinge während der Scheidung konzentrieren.

Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe beim Verkauf benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Makler zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die HIER optimale Lösung für Ihre Situation.

Brauchen Sie Beratung oder haben Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie?

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Wir helfen Ihnen gern.

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